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Brandschutz

Brandschutz ist ein wichtiges   Thema, wenn Sie Akustikschaumplatten montieren möchten. Vor der Montage von   Schaumstoffen muss man sich daher auch Gedanken über den notwendigen   Brandschutz machen.

Wer darf was verwenden?

In unserem Sortiment finden Sie normal entzündliche Schaumstoffe, flammhemmende Platten oder auch schwer entflammbare Platten wie z.B. unser Basotect. Der jeweilige Brandschutz ist in den einzelnen Artikelbeschreibungen aufgeführt, direkt bei unseren Produkten.

Man unterscheidet verschiedene Bereiche, in denen Schaumstoffe montiert werden können:

Im Privatbereich …

…haben Sie meist keinerlei Vorschriften und können quasi alle Materialen verbauen. Hier zählt Ihre Vernunft – wägen Sie ab, wo Feuer entstehen könnte (elektrische Geräte, Steckdosen, Zigaretten , Motoren usw.) und entscheiden sich dann für den entsprechenden Schaumstoff

Am Arbeitsplatz in der eigenen Firma, im Büro oder Halle, im Restaurant…

…gelten oft unterschiedliche Bestimmungen. Hier sollten Sie vor dem Einkauf Kontakt mit der örtlichen Gemeinde oder Feuerwehr aufnehmen und sich nach dem notwendigen Brandschutz erkundigen. Meistens dürfen Sie aber hier nur schwer entflammbare Materialien verbauen, wie z.B. unsere Akustikschaumstoffe aus Basotect.

In öffentlichen Einrichtungen…

…wie z.B. Schulen, Kitas, Universitäten, also an Orten, an denen sich viele Menschen versammeln gilt Din4102 B1 – hier dürfen Sie nur schwer entflammbare Materialien montieren – das erfüllt nur unser Akustikschaumstoff aus Basotect. Andere Produkte erfüllen diese Brandschutznorm oft nicht und dürfen meist nicht verwendet werden.

 

Welche Brandschutz-Abstufungen gibt es?

Man unterscheidet verschiedene Abstufungen, wie leicht oder schwer entflammbar Materialien allgemein sind - je nach Ort des Einsatzes kann man den Brandschutz evtl. frei wählen (privater Gebrauch) oder aber muss Bestimmungen erfüllen.

Folgende Klassifizierungen gibt es unter anderem
A) Nichtbrennbare Baustoffe
(A1) Nichtbrennbare Baustoffe ohne Anteile von brennbaren Baustoffen
(A2) Nichtbrennbare Baustoffe mit Anteilen von brennbaren Baustoffen
(B) Brennbare Baustoffe
(B1) Schwerentflammbare Baustoffe
(B2) Normalentflammbare Baustoffe
(B3) Leichtentflammbare Baustoffe

Die Zeichen A - B3 folgen nach der Din 4102 (z.B. Din 4102 B1 für schwer entflammbar). Bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten die Baustoffe als selbstverlöschend. Zündet man diese Materialien an, so wird der Brand nach kurzer Zeit wieder verlöschen (sofern eine äußere Wärmezufuhr entfällt). Hierzu gehören z.B. unsere Basotect Schaumstoffe.
Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt, d.h. eine entzündete Schaumstoffplatte brennt auch weiter, wenn Sie die zuführende Wärmequelle entfernen. Din4102 B2 wird auch als normal entflammbar bezeichnet - das Material verbrennt mit "normaler" Geschwindigkeit.

Die Baustoffklasse B3 ist leicht entzündlich - es kann unter Umständen schon ein Funke zum Brand genügen. Sehr viele Musikproberäume/Tonstudios sind dennoch mit Platten dieser Baustoffklasse verbaut.
Es gibt noch zahlreiche weitere Normen, in denen z.B. die Rauchentwicklung mitberücksichtigt wird, oder aber das Abtropfverhalten. Eine Beschreibung dieser Normen würde den Rahmen sicherlich hier sprengen. Wichtig ist, dass Sie sich vorher informieren, welche Materialien Sie anbringen dürfen und welche nicht. Sollten Sie keine Vorschriften erfüllen müssen, so bleibt es natürlich in Ihrem Ermessen, welches evtl. Risiko Sie eingehen können/möchten.

Auch wenn ein Brand sehr unwahrscheinlich erscheint, sollte man sich vor allem beim Einsatz in Maschinen, Motoren, bei Verwendung in technischen bzw. elektronischen Geräten oder in Räumen mit vielen Steckdosen (Stichwort - Blitzschlag) genau überlegen, welche Materialien man verbaut.